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Für den Fahrer eines schwer beladenen Lkw, der am Ende einer langen Steigungsstrecke auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von nur noch 25 km/h einhält, kann das Auffahren eines nachfolgenden Lkw kein unabwendbares Ereignis darstellen, wenn er es unterlassen hat, den nachfolgenden Verkehr aufmerksam zu beobachten und gegebenenfalls rechtzeitig zu warnen oder in sonstiger Weise unfallverhütend zu reagieren.
MDR 1998, 1097 NJW-RR 1998, 1554 OLGReport-Frankfurt 1998, 305 VersR 1999, 771 [...]